Hinweise zur Regulierung von Kfz-Schäden und Ihren Rechten

Vermeiden Sie Fehler bei der Regulierung von Kfz-Schäden nach einem Unfall. Wir sind Ihre Experten und setzen uns professionell für Ihre Ansprüche ein. 

Schadenregulierung mit Ingenieurbüro KAD – Kraftfahrzeug Analyse & Diagnostik. Wir begleiten Sie sicher durch den Schadenfall.

Hinweis 1:
Nicht voreilig handeln 

Viele Geschädigte drängen auf eine schnelle Abwicklung. Das ist verständlich, aber nicht immer klug. Sie haben grundsätzlich bis zu drei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die gegnerische Versicherung hat nach Eingang eines Gutachtens etwa sechs Wochen Zeit zur Bearbeitung.

Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Entscheidungen drängen. Ein strukturiertes Vorgehen spart auf lange Sicht viel Geld und Nerven.

Hinweis 2:
Kleinen Schaden nicht unterschätzen

„Es sieht doch nicht schlimm aus.“ Ein häufiger Satz nach kleineren Remplern. Doch was von außen harmlos wirkt, kann sich als teurer Schaden herausstellen. Kunststoffteile verformen sich elastisch – die Energie überträgt sich nach innen. Die Folge: teure Beschädigungen an tragenden Strukturen oder elektronischen Bauteilen.

Lassen Sie auch vermeintlich kleine Schäden begutachten. Sicher, dass es nur ein kleiner Kratzer ist? – ein Gutachter erkennt die versteckten Schäden und kalkuliert sie fachgerecht. So sichern Sie sich die Reparaturkosten und eventuelle Wertminderung.

Hinweis 3:
Nicht die eigene Versicherung einschalten

Viele gehen davon aus, dass sie ihre eigene Versicherung informieren müssen – auch wenn sie den Unfall nicht verursacht haben. Doch genau das ist ein häufiger Fehler. Ihre eigene Kfz-Versicherung ist bei einem unverschuldeten Unfall nicht zuständig.

Wenn Sie trotzdem Ihre Versicherung einschalten oder sie gar mit der Regulierung beauftragen, kann das bedeuten: weniger Schadensersatz, keine Wertminderung, kein Nutzungsausfall – und möglicherweise eine mangelhafte Reparatur. Zudem behalten Sie nicht die Kontrolle über Gutachter und Werkstatt.

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie nicht Ihre eigene, sondern ausschließlich die gegnerische Versicherung zur Regulierung heranziehen - jedoch nicht durch Sie persönlich. Beauftragen Sie stattdessen eigenständig einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen professionell vertritt.

Hinweis 4:
Nicht direkt mit der gegnerischen Versicherung sprechen

Es mag zunächst bequem erscheinen: Die gegnerische Versicherung bietet eine Partnerwerkstatt, einen Hol- und Bringservice und sogar einen Mietwagen an. Allerdings sollten Sie beachten, dass diese „Dienstleistungen“ häufig in erster Linie den Interessen der Versicherung dienen können.

Besonders bei größeren Schäden oder einem wirtschaftlichen Totalschaden ist Vorsicht geboten, da die Einschätzung dessen, was „wirtschaftlich“ ist, oft von der Versicherung getroffen wird – nicht von Ihnen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung an uns zu delegieren und alle weiteren Schritte von uns begleiten zu lassen. So stellen wir sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Wir arbeiten stets kundenorientiert und setzen uns engagiert für Ihr Anliegen ein.

Profitieren Sie bei der Schadensregulierung von der Expertise vom Ingenieurbüro KAD - Kraftfahrzeug Analyse & Diagnostik

Hinweis 5:
Nicht alles dem Autohaus überlassen

Viele Autohäuser und Abschleppdienste bieten nach einem Unfall an, „alles zu regeln“. In manchen Fällen wird dabei ein hausinterner oder werkstattnaher Gutachter beauftragt. Dies kann dazu führen, dass die Bewertung nicht vollständig neutral erfolgt.

Unter Umständen wird ein Fahrzeug als Totalschaden eingestuft, obwohl eine Reparatur möglich wäre – beispielsweise, wenn ein Fahrzeugwechsel wirtschaftlich attraktiver erscheint.

Behalten Sie die Kontrolle: Sie entscheiden, wer das Fahrzeug begutachtet. Ein unabhängiger Sachverständiger handelt ausschließlich in Ihrem Auftrag.

Wir unterstützen Sie mit erfahrenen Kfz-Gutachtern und Partneranwälten, um Ihre Ansprüche fair und rechtssicher durchzusetzen.

Hinweis 6:
Sicher und wertvoll: Versteckte Schäden frühzeitig aufdecken

Gerade bei modernen Fahrzeugen sind äußerlich oft keine Schäden sichtbar, da Stoßfänger nach einem Aufprall häufig in ihre ursprüngliche Form zurückkehren.

Dennoch können darunter wichtige Bauteile wie Stoßfängerträger, Sensoren, Rahmenkomponenten oder das Abschlussblech beschädigt sein – oft unbemerkt auf den ersten Blick. Deshalb empfehlen wir, auch scheinbar unbeschädigte Fahrzeuge gründlich prüfen zu lassen.

Das Ingenieurbüro KAD als Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter kann versteckte Schäden erkennen, die sowohl Ihre Sicherheit als auch den Wert Ihres Fahrzeugs schützen helfen.

Gerne beraten wir Sie persönlich – auf Wunsch auch im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung.

Unser Fazit

Ein professionelles Kfz-Gutachten ist Ihre Grundlage für eine vollständige und rechtssichere Schadenregulierung. Es dokumentiert alle sichtbaren und verborgenen Schäden und stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Als Geschädigte*r können Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen – in der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten.

Ein qualifiziertes Gutachten bietet Ihnen:

  • Detaillierte Schadensaufnahme
  • Berechnung von Nutzungsausfall und Wertminderung
  • Sicheren Nachweis für die Schadenregulierung

Auch bei Kaskoschäden, Leasing-Rückgaben oder Gebrauchtwagenkäufen lohnt sich ein unabhängiges Gutachten.

Das Ingenieurbüro KAD unterstützt Sie als unabhängiger Kfz-Gutachter kompetent und engagiert.

Vertrauen Sie nicht blind auf gegnerische Versicherungen oder Werkstätten – handeln Sie selbstbestimmt und lassen Sie Ihren Schaden professionell prüfen.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

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